Prostitutions-Fahrzeug

Der Begriff Prostitutions-Fahrzeug findet erstmals Verwendung im neuen ProstituiertenSchutzGesetz und bezeichnet damit die bekannten Fahrzeuge, wie. z.B. Wohnwagen, Wohnmobile, etc. die für die Verrichtung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.

ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) Abschnitt 3 § 17 und 19 Mindestanforderungen und Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und Untersagung

In den Begriffsbestimmungen des neuen Gesetzes sind u.a. auch Begriffserklärungen für Escortagenturen, Bordelle usw. geregelt.

Prostitutions-Fahrzeuge sind demnach "Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden".

Hierunter fallen also die bekannten Wohnwagen und Wohnmobile, die zum Schutz von Anliegern oft in Randgebite verlegt wurden. Wer diese betreibt oder betreiben möchte, für den wird es mit dem neuen ProstituiertenSchutzGesetz einige Punkte geben, die er beachten muss:

Für das Bereitstellen eines Prostitutions-Fahrzeuges ist eine Erlaubnis erforderlich. Sie wird erteilt für die Nutzung eines bestimmten Fahrzeuges und für ein bestimmtes Betriebskonzept, welches Sicherheitsauflagen zum Schutz des/der Prostituierten erfüllen muss.

Diese Erlaubnis ist auf maximal drei Jahre befristet, kann jedoch bei der zuständigen Behörde verlängert werden.

Wer ein Prostitutionsfahrzeug "an mehreren aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde zum Betrieb" aufstellen möchte, muss dies der zuständigen örtlichen Behörde zwei Wochen im Voraus anzeigen.

Erforderlich hierfür ist:

  1. die vollständigen Namen des Fahrzeughalters und des Betreibers,
  2. die Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,
  3. die genaue Angabe des geplanten Aufstellungsorts,
  4. die Dauer der geplanten Aufstellung,
  5. die geplanten Betriebszeiten,
  6. die Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die dort tätig werden sollen,
  7. die mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.

Hinsichtlich Einrichtung, Schutz und Hygiene werden Mindestanforderungen gestellt:

  1. Der Innenraum muss groß genug und die Ausstattung angemessen sein.
  2. Die Türen müssen von Innen jederzeit zugänglich und zu öffnen sein, Hilfe muss jederzeit erreichbar sein.
  3. Eine angemessene Sanitäranlage muss verfügbar sein.
  4. Gültige Betriebszulassung und technisch betriebsbereiter Zustand der Fahrzeuge und Fahrzeughänger (Vorschriften der StVZO).

 

Beim Aufstellen eines Wohnwagens, Wohnmobils, etc. ist also zu beachten, dass sowohl Lage als auch Betriebszeiten sowohl dem Schutz der Prostituierten "genügen". Ebenso darf das Umfeld nicht gestört werden, d.h. insbesondere Anwohner und Anlieger sowie die Jugend ist zu schützen.

Die zuständige örtliche Behörde kann jederzeit Auflagen erlassen und kann die Aufstellung bei Verstößen untersagen. Außerdem heißt es: "Werden der am Ort der Aufstellung zuständigen Behörde Umstände bekannt, die die Rücknahme oder den Widerruf der zugrundeliegenden Erlaubnis rechtfertigen würden, so ist die zuständige Erlaubnisbehörde hier von zu unterrichten." Die Erlaubnis kann also bei Rechtsverstößen durchaus auch entzogen werden.

Das ProstituiertenSchutzGesetz

gilt seit 01.07.2017 für ALLE

6profis.de - gewusst, wie!

 

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen des ProstSchG zu erfüllen - Die einzigartige Branchenlösung von 6profis.de ist rechtlich beim Patentamt der Bundesrepublik Deutschland geschützt.

Was bedeutet das Prostituierten Schutzgesetz?

Für Freier, Betreiber und Prostituierte?
Klick hier für weitere Informationen

 

 

 

6profis.de ist eines der besucherstärksten Marktplätze für sexuelle Dienstleistungen.
Das Sexworker-Management-System von 6profis.de ist eine Branchenlösung die beim Deutschen Patent- und Markenamt  geschützt ist und Anbietern die tägliche Arbeit mit Internet, Werbung, Büro und Behörden erleichtert und weitgehend voll automatisiert. Das Angebot von 6profis.de richtet sich an Einzeldamen bis hin zum großen Club oder Agenturen.

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen seit 01.07.2017 zu erfüllen
Für weitere Infos zum Angebot von 6profis.de, klicke hier.


Alle Inhalte dieser Webseite dienen lediglich zur allgemeinen Information zum Thema ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte dieser Seite können die rechtliche Beratung nicht ersetzen. Alle hier veröffentlichten Inhalte beruhen auf den dem Autor bekannten Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Inhalte. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Textpassagen aufgrund Informationsmanngels, Fehldeutungen oder Änderungen zu beanstanden sind. In jedem Fall sollten  für genaue Informationen ein Rechtsanwalt konsultiert werden.